Damit die Benachrichtigung Ihrer Zahlungspartner erfolgreich versendet werden kann, ist es erforderlich, dass Sie im Kündigungsprozess auf Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht verzichten.
Wichtig:
Ohne diesen Verzicht können die entsprechenden Schreiben nicht versendet werden – der Kontowechselprozess bleibt in diesem Punkt unvollständig.
Der Verzicht erfolgt ganz einfach durch das Setzen eines Häkchens im entsprechenden Feld während der Kündigung.
So stellen Sie sicher, dass Ihre Zahlungspartner zeitnah und zuverlässig über Ihre neue Bankverbindung informiert werden.

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