- Ihre Zahlungspartner erhalten die automatische Benachrichtigung nun primär per Fax oder per Brief (sollte keine Faxnummer hinterlegt sein).
- Ihr Übertragungsprotokoll gibt Ihnen Aufschluss auf welchem Weg und zu welchem Zeitpunkt Ihr Zahlungspartner kontaktiert wurde. Dies dient Ihnen auch als Nachweis gegenüber Ihrem Zahlungspartner.
- Ihr Zahlungspartner sollte Ihnen nun die Änderung der Bankverbindung bestätigen.
- Beachten Sie bitte, dass wir die Prozesse von dritten nicht beeinflussen können und die Bestätigung ein Service Ihres Zahlungspartners ist. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Zahlungspartner.
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