Nein – ein Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel, also auf ein Depot, das weiterhin auf Ihren Namen läuft, ist steuerlich nicht relevant.
Das bedeutet:
Solange Sie Ihr eigenes Depot wechseln und keine Eigentumsübertragung stattfindet, entstehen keine steuerlichen Konsequenzen. Der Vorgang bleibt für das Finanzamt neutral.
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